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Wie moderne Smart-Home-Systeme das eigene Zuhause schützen

Dunkle Jahreszeit bietet Einbrechern mehr Gelegenheiten, daher ist höchste Zeit, sich um die Sicherheit der eigenen vier Wände zu kümmern

Smart-Home-Systeme lassen sich über Tablet oder Smartphone steuern. Aber auch diese Einbruchschutzsysteme brauchen Schutz vor Hackern. Foto: Christin Klose/dpa

26.10.2020

Stuttgart. Wenn die Tage kürzer werden, haben es Einbrecher oft leichter. Im Schutz der Dunkelheit knacken sie mit wenigen Handgriffen das Schloss und räumen die Wohnung aus. Mithilfe von Sicherheitsschlössern lassen sich Türen und Fenster vor Einbrechern sichern. Doch es gibt auch eine modernere Lösung: Smart-Home-Systeme schützen die eigenen vier Wände digital.

Haustechnik fernsteuern: So können die Systeme beispielsweise Rollläden automatisch per Smartphone hoch- und herunterfahren, installierte Kameras ein- und ausschalten oder Bewegungsmelder aktivieren. Aber Vorsicht: Auch diese Systeme haben Schwachstellen. Davor warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
  

Oberstes Gebot: Externe dürfen nie in das Heimsystem eindringen. Wird das Smart-Home-System vom Einbrecher gehackt, bietet es keinen Schutz mehr. Und eventuell gibt es dem Dieb sogar Auskunft darüber, wann man Zuhause oder verreist ist.

Passwörter ändern und Kommunikation verschlüsseln: Die Polizei rät daher die Software der Geräte zu aktualisieren, sobald ein Update verfügbar ist. Außerdem sollte man noch vor der Installation die voreingestellten Passwörter ändern - denn die sind häufig leicht zu erraten und schützen das System nicht vor Eindringlingen. Auch die Firewall des WLAN-Routers sollte aktiviert sein.

Ratsam ist es für Anwender zudem, die Kommunikation mit den Smart-Home-Systemen zu verschlüsseln. Dafür kann man zum Beispiel VPN als sichere Verbindung zum Heimnetzwerk verwenden.

Auch ein separates WLAN für die Verbindung mit den Smart-Home-Systemen ist denkbar. Hier sollten die Zugangsdaten dann nur beim Administrator des Sicherheitssystems liegen und nicht an Dritte weitergegeben werden. (dpa)
   

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