Das Nachrichtenportal vonMünsterländische Tageszeitung MT undOldenburgische Volkszeitung OV
Dies ist ein bezahltes Sonderthema
Sonderveröffentlichung

Ruhestand finanziell durchplanen

Was Senioren bedenken sollten, um lebenslang in ihrem Haus bleiben zu können

Bei der Immobilien-Rente wird das Eigentum zwar verkauft, aber die Senioren erhalten ein notarielles lebenslanges Wohnrecht. Foto: djd/Deutsche Leibrenten/Sonja Brüggemann

1.10.2020

Kreis Vechta. Damit der Traum vom Lebensabend im vertrauten Zuhause Realität wird, muss spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand finanziell genau geplant werden. Wer sich diese fünf Tipps zu Herzen nimmt, kann idealerweise lebenslang in der eigenen Immobilie wohnen bleiben: Erstens: Rechtzeitig Kassensturz machen. Zweitens: Szenarien für die Zukunft durchspielen. Drittens: Finanzierung für Umbauten, Instandhaltung, Pflege einplanen. Viertens: Rechtzeitig alles regeln. Fünftens: Auch den Partner absichern.

Genau wie zu Zeiten des Erwerbslebens müssen auch im Rentenalter Einkünfte und Ausgaben gegeneinander abgeglichen werden. Das Problem: Die Rente fällt meist viel zu gering aus. Mit dem rechtzeitigen Kassensturz ist geklärt, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht. Und ob die finanziellen Mittel beispielsweise für Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie reichen. Da die meisten Immobilien von Senioren schon einige Jahrzehnte alt sind, steigen auch die Kosten für den Erhalt des Eigentums. Wenn es um die Frage geht, ob man in der eigenen Immobilie bleiben oder in eine günstigere Wohnung umziehen will, fällt die Antwort bei fast allen Senioren eindeutig aus: Ein Verkauf kommt nicht infrage. Alternativ kann es sinnvoll sein, die „goldene Reserve“ zu verrenten. Dieses Prinzip trägt den Namen „Immobilien-Rente“. „Das Eigentum wird zwar verkauft, aber die Senioren erhalten ein notarielles lebenslanges Wohnrecht“, erklärt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG. Sie können zusätzlich wählen zwischen einer monatlichen Leibrente, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Wichtig: Das Wohnrecht gilt bis zum Lebensende des länger lebenden Partners. Bei einem vorzeitigen Auszug erzielt die Immobilie zusätzliche Mieteinnahmen, zum Beispiel für die Finanzierung von Pflegeheimkosten. (djd)

Logo_Top