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Vorsorgevollmacht: Darum ist sie so wichtig

Vorsorgevollmacht schriftlich aufsetzen, mit Ort und Datum versehen und unterschreiben

Für den Ernstfall: Eine Vorsorgevollmacht hat viele Vorteile. Foto: HighwaystarzPhotography/gettyimages.com/spp-o

12.05.2022

Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstständig regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Das Dokument benennt eine Vertrauensperson, die im Ernstfall stellvertretend im Namen des Verfassers handeln darf.

Lebenspartner gelten nicht automatisch als bevollmächtigt

„Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigungen oder geistiger Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern“, so Heike Morris weiter. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen. Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Gerichte versuchen vorrangig, Angehörige des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen. „Es kann jedoch sein, dass eine fremde Person, genannt Berufsbetreuer, bestimmt wird“, sagt Heike Morris.

Anders ist die Situation, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt. „In dieser können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind“, heißt es weiter. In der Vorsorgevollmacht kann auch festgelegt werden, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. „Dieser kann dann zum Beispiel Entscheidungen bezüglich Ihrer Gesundheit oder Ihres Aufenthaltsortes treffen oder dazu berechtigt werden, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten“, so Heike Morris.

Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich aufgesetzt werden, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Eine Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, stärkt allerdings die Akzeptanz im Rechtsverkehr. Bei Grundbuchangelegenheiten wird jedoch eine öffentliche Beglaubigung benötigt. Diese kann für eine Gebühr von 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde eingeholt werden.

Infos: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22. Weitere Infos im Internet unter www.patientenberatung.de. (akz-o)

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