Unabhängig, verschwiegen, kompetent, loyal
Rechtsanwälte können auch helfen, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden
Landkreis. „Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser Aufgabe können Rechtsanwälte nur gerecht werden, weil sie über vier wichtige Kernqualitäten verfügen: Sie sind unabhängig, verschwiegen, kompetent und vertreten nur die Interessen ihres Mandanten.
Unabhängigkeit: Anwaltliche Unabhängigkeit bedeutet in erster Linie Unabhängigkeit vom Staat. Als vor mehr als 100 Jahren in der Aufbruchstimmung der Gründerjahre die Rechtsanwaltsordnung geschaffen wurde, war die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte die wichtigste Neuerung. Rechtsanwälte sind seitdem nicht mehr Staatsdiener. Sie sind staatlichen Weisungen nicht unterworfen sondern einzig und allein ihren Mandanten verpflichtet. Auch privaten Dritten gegenüber sind sie nicht weisungsgebunden oder von ihnen in sonstiger Form abhängig.
Verschwiegenheit: Vertrauen ist die Grundlage jeder anwaltlichen Beratung oder Vertretung. Rechtsanwälte sind deshalb zur Verschwiegenheit sowohl berechtigt als auch verpflichtet. Über alles, was er im Zusammenhang mit einem Auftrag von seinem Mandanten erfährt, hat der Rechtsanwalt zu schweigen. Verstößt der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gegen diese Verpflichtung kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gesetz garantiert Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, dass sie sich auch vor Gerichten und Behörden auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen. Unterlagen, auf deren Inhalt sich das Schweigerecht bezieht, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden.
Kompetenz: Rechtsanwälte sind die kompetenten Berater in allen Rechtsangelegenheiten. In einem mehrjährigen intensiven Hochschulstudium und einer anschließenden praktischen Ausbildung haben sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben. Darüber hinaus haben Rechtsanwälte die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden – das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Loyalität: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Ohne Wenn und Aber. Im Rahmen von Recht und Gesetz hat ein Rechtsanwalt alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient, denn Loyalität ist eines der wichtigsten Gebote für die anwaltliche Tätigkeit. Dazu gehört auch, dass der Rechtsanwalt berufsrechtlich dazu verpflichtet ist, Aufträge abzulehnen, die zu einem Interessenkonflikt führen können und besondere Sorgfalt beim Umgang der ihm anvertrauten Gelder zu üben. Verstöße gegen diese Verpflichtung können berufsrechtlich und gegebenenfalls sogar strafrechtlich geahndet werden.
Warum zum Rechtsanwalt?
• Recht und Gesetze sind kompliziert: Ohne den Rat von Experten verliert man schnell den Überblick. Deshalb sollten Sie sich in Rechtsfragen auf die Kompetenz und Erfahrung eines Rechtsanwaltes verlassen
• Ein Rechtsanwalt bewahrt vor bösen Überraschungen: Ihr Rechtsanwalt berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Er prüft beispielsweise Verträge, bevor Sie damit eine Verpflichtung eingehen und er vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen. So wird verhindert, dass Sie in rechtlichen Fragen benachteiligt werden.
• Ein Rechtsanwalt hilft, Streit zu vermeiden: Rechtsanwälte gelten häufig als der letzte Ausweg, wenn ein Streit vor Gericht geht. Aber Rechtsanwälte können auch schon helfen, teure und langwierige Verfahren überhaupt zu vermeiden. Wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, lässt sich oft ein Weg finden, wie Sie ohne ein zeit- und geldaufwändiges Gerichtsverfahren zu Ihrem Recht kommen.
• Ein Rechtsanwalt steht Ihnen stets zur Seite: Anwaltliche Beratung gibt Ihnen Sicherheit. Rechtsanwälte vertreten ausschließlich Ihre Interessen – unabhängig, verschwiegen, kompetent und loyal. Darauf können Sie sich verlassen.