Tipps für die zweite Jahreshälfte
Wie man in diesem Jahr noch Steuern spart/ Handwerkerkosten geschickt verteilen
Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Belege und prüfen Sie, was Sie dieses Jahr noch für Ihre Steuererklärung 2020 tun können. Es lohnt sich, denn richtige Planung ist bares Geld wert.
Steuerzahler sollten sich jetzt die Zeit für einen Steuer-Check nehmen und prüfen, welche Steuervergünstigungen die nächsten Monate noch in Frage kommen. Vielleicht kann eine Handwerkerleistung noch in das laufende Jahr gelegt werden?
Steuern sparen mit den Werbungskosten
Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro. Diese Pauschale wird bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Interessant wird es, wenn der Steuerpflichtige diese Pauschale überschreitet. Denn dann kann er Steuern sparen. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Arbeitsmittel, wie Laptops, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungskosten, sind Beispiele für die Vielzahl von Werbungskosten. Auch die Kosten für die Fahrt zur Arbeit können abgesetzt und über die Pendlerpauschale ermittelt werden. Das Finanzamt erkennt pro Arbeitstag die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Fahrtkosten an und zwar pauschal mit 30 Cent je Entfernungskilometer. Beträgt diese Entfernung mindestens 15 km, lohnt sich grundsätzlich die Abgabe einer Steuererklärung, da die Werbungskostenpauschale allein durch die Fahrtkosten überschritten wird. Im Jahr der Corona-Krise fällt für viele die gewohnte Steuerrückzahlung durch die Pendlerpauschale allerdings geringer aus, da viele Arbeitnehmer über mehrere Monate im Homeoffice gearbeitet haben.
Statt der geringeren Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit lassen sich auch tatsächlich bezahlte Fahrkarten und Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr absetzen – bei Abos sogar unabhängig davon, ob sie genutzt wurden oder nicht. Daher empfiehlt es sich, die Belege aufzuheben. Wurde im laufenden Jahr zu Hause beruflich bedingt eine Arbeitsecke eingerichtet, können sich die Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl ebenfalls steuermindernd auswirken. Haben die einzelnen Gegenstände jeder für sich weniger als 800 Euro netto gekostet, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiotherapie und Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten sind typische Krankheitskosten, die der Steuerzahler als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kann. Allerdings lohnt sich die Nachweisführung nur, wenn die individuelle Belastungsgrenze, die sogenannte zumutbare Belastung, überschritten ist. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen nach einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte ermittelt. Die zumutbare Belastung eines kinderlosen Arbeitnehmers, der im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 30000 Euro hat, beträgt beispielsweise 1646 Euro.
Grenzen für Handwerkerkosten ausschöpfen
Die Kosten für Handwerkerleistungen im Privathaushalt können Steuerpflichtigebis zu einer Höchstgrenze von 1200 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen ist in jedem Fall, dass der Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger mit einer ordnungsgemäßen Rechnung abrechnet und dass der Empfänger den Betrag durch Überweisung auf das Konto des Leistenden bezahlt. Barzahlungen gegen Quittung reichen nicht aus. Da das Finanzamt nur Lohn- und Arbeitskosten steuerlich berücksichtigt, ist darauf zuachten, dass diese auch aus der Rechnung hervorgehen. Von den nachgewiesenen Kosten können 20 Prozent direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Übersteigen die Handwerkerkosten (Lohnanteil) 6000 Euro im Jahr, ist es sinnvoll, die Arbeiten am Haus oder der Wohnung auf mehrere Jahre zu verteilen.
Spendenhöchstbetrag nutzen
Spenden kann sich auch aus steuerlicher Sicht lohnen. Wenn die Spende an eine steuerbegünstigte Organisation geht, kann diese grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze. Der Steuerpflichtige kann Spenden maximal bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Spenden an politische Parteien sind besonders begünstigt.
Baukindergeld: Noch in diesem Jahr unterschreiben
Seit vorletztem Jahr gibt es das Baukindergeld. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Um davon zu profitieren, muss bis spätestens Ende 2020 der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.