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So verhält man sich bei einem Crash richtig

Unfallzahlen trotz Corona auf hohem Niveau

Beim Großteil der Unfälle bleibt es zum Glück bei Sachschäden: Das Wichtigste in einer Stresssituation wie einem Unfall ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

22.02.2021

In Deutschland wurden trotz eines coronabedingten Rückgangs im Jahr 2020 noch immer deutlich mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle registriert. Wie verhält man sich bei einem Unfall richtig?

Die Corona-Maßnahmen hatten im vergangenen Jahr deutliche Auswirkungen auf die Unfallzahlen in Deutschland. Schließlich war weniger los auf den Straßen. Von Januar bis November 2020 erfasste die Polizei 2,1 Millionen Verkehrsunfälle, 15,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Mehr als zwei Millionen Unfälle, die meisten davon zum Glück nur mit Sachschäden, ist dennoch eine sehr hohe Zahl.

Wie verhält man sich richtig, wenn man in einen Crash verwickelt wird? „Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigstein einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Oberstes Gebotsei, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen dürfe. Das gelte auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. „Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat“, so Johannssen.

Bei jedem Unfall mit Verletzten muss sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 verständigt werden. „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, erläutert Thiess Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, warnt Johannssen. Zur Hilfeleistung gehöre auch, den erwähnten Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen.

Etwa 90 Prozent aller Unfälle kommen durch menschliches Versagen zustande. Diese Quote soll durch vorausschauende, automatisierte Fahrtechnologie gesenkt werden. Ab 2025 könnten die entsprechenden Fahrzeuge häufiger auf den Straßen zu sehen sein. Wer aber haftet bei einem durch ein autonomes Fahrzeug verursachten Unfall? „Mit unserem überarbeiteten Kfz-Tarif haben wir festgeschrieben, dass der Versicherungsschutz auch in diesem Fall besteht“, erklärt Thiess Johannssen. (djd)

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