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Kein falscher Geiz auf Kosten der Sicherheit

Wann muss die Frontscheibe gewechselt werden?

Experte fragen: Ob eine Scheibenreparatur möglich ist, wissen die Fachleute im Kfz-Meisterbetrieb. Foto: ©Panitan/fotolia.com

21.09.2020

Immer, wenn der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt, muss die Scheibe getauscht werden. Auch Risse bis an den Scheibenrand sind Grund genug für einen Wechsel.

Es hat nur einmal kurz geknackt, als der Stein gegen die Scheibe prallte. Ergebnis: ein Krater im Glas. Und nun? Reparieren? Oder die Scheibe komplett erneuern?

Den richtigen Rat bekommt jeder Autofahrer in den rund 37000 Meisterbetrieben der Kfz-Innungen. Der Schaden sollte in jedem Fall schnellstmöglich behoben werden, da die Schadstelle sich unvorhersehbar vergrößern kann, etwa bei Fahrt durch Schlaglöcher.

Scheibenschäden sind kein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt exakte Regeln, ob ein Steinschlag repariert werden darf oder die Windschutzscheibe komplett erneuert werden muss. Das ist dann der Fall, wenn der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt.

Dabei handelt es sich um ein etwa DIN A4-großes Feld im Querformat mittig über dem Lenkrad. Getauscht werden muss auch, wenn der Riss am Scheibenrand endet oder wenn bereits Schmutz und Feuchtigkeit in die Schadstelle gelangt sind.

Reparieren ist möglich,wenn der Schaden kleiner ist als eine Zwei-Euro-Münze, sich mindestens zehn Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt befindet und nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt.

Die Windschutzscheibe sorgt nicht nur für den Durchblick nach außen, sie stabilisiert vielmehr die Karosserie. Und bei vielen Autosträgt sie sensible elektronische Teile, zum Beispiel Kameras und Sensoren.

Bei Reparatur und Tausch sind daher die Profis im Kfz-Meisterbetrieb gefordert. Nach einem Scheibentausch müssen sie die Sensoren in jedem Fall wieder exakt einstellen, um Fehlfunktionen zu vermeiden.

Im Rahmen der Teilkasko-Verträge übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für eine Reparatur.

Die Betriebe klären mit der Versicherung den genauen Umfang der Arbeiten und die Höhe der Leistung ab. Unangenehme Überraschungen bei der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung entfallen. (mt)
   

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