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Handwerker sollten ihre Arbeitskraft besonders gut absichern

Jeder vierte Deutsche wird mindestens einmal für längere Zeit berufsunfähig / Dabei sind Handwerker gleich doppelt gefährdet

Handwerker tragen ein besonders hohes Risiko, im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig zu werden. Gegen das finanzielle Risiko kann man sich vergleichsweise günstig mit einer Grundfähigkeitsversicherung absichern. Foto: djd/Signal Iduna Lebensversicherung



2.10.2020

Landkreis Vechta. Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal für längere Zeit berufsunfähig. Handwerker sind dabei gleich doppelt gefährdet. Zum einen durch Unfälle, nicht selten hervorgerufen durch Zeitdruck bei der Arbeit. Zum anderen führt schwere körperliche Tätigkeit auf Dauer zu einer Überlastung des Körpers und in der Folge zum Verschleiß von Bändern und Gelenken. Das kann gravierende finanzielle Auswirkungen haben, die Absicherung der Arbeitskraft ist daher für Handwerker besonders wichtig. Dafür bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Was aber tun, wenn diese zu teuer ist?

Tatsächlich ist es gerade für Berufsunfähigkeitsversicherung körperlich Tätige schwierig, eine zu einem bezahlbaren Preis zu finden. Der Grund: Das hohe Risiko im Handwerk und mögliche Vorerkrankungen wirken sich auf die Beiträge der Versicherung aus. Eine günstigere Alternative speziell für Handwerker kann eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung sein. Sie sichert den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen, den Gebrauch von Händen und Armen sowie das Autofahren und die Smartphone-Nutzung ab.

Die Leistung wird bereits gezahlt, wenn nur eine dieser Fähigkeiten verloren geht - sich etwa der Fliesenleger nicht mehr hinknien oder der Elektriker mit der rechten Hand nicht mehr greifen kann.

Bescheinigt ein Arzt dem Versicherten, dass er eine der versicherten Grundfähigkeiten mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausüben kann, erhält dieser die vereinbarte Rente. Damit können Einkommensverluste abgemildert und der soziale Abstieg abgewendet werden.

Die Grundfähigkeitsversicherung springt unabhängig von der Frage ein, ob der Versicherte mit der gesundheitlichen Einschränkung noch arbeiten kann oder nicht. Das ist bei einer Berufs-Unfähigkeitsversicherung anders. Bei dieser wird der Grad der Berufsunfähigkeit vorab geprüft. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz zahlt die Grundfähigkeitsversicherung. Mit einer Zusatzversicherung können zudem Sofortleistungen bei Krebs, Herzinfarkt oder anderen schweren Krankheiten vereinbart werden. (djd)

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