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Anforderung an Notbremsassistenten

UN-Gremium formuliert neue Vorgaben an Lastwagen / Fußgänger automatisch erkennen

Schnelle Reaktion: Test eines Notbremssystems für Lkw. Die Systeme sollen künftig rascher reagieren können, eine Abschaltung soll nicht mehr möglich sein. Foto: Autoren-Union Mobilität/Daimler

7.05.2022

Eine Expertengruppe der Vereinten Nationen, die von Deutschland und Japan geleitet wird, hat sich auf neue Standards für Notbremsassistenten in Lastwagen und Bussen verständigt. So müssen die Systeme künftig nicht nur rascher reagieren, sondern auch Fußgänger erkennen und nicht mehr dauerhaft manuell abgeschaltet werden können.

Deutschland ist durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in dem UN-Gremium vertreten. Die neuen Systemanforderungen schreiben unter anderem vor, dass ein Lkw auch bei voller Fahrt (bis zu 90 km/h) nur noch mit höchstens 42 km/h auf ein Hindernis auffahren darf. Darüber hinaus müssen die Assistenzsysteme erstmals auch auf Fußgänger reagieren und in typischen Situationen Unfälle bei bis zu 20 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Der bisherige Anwendungsbereich des Notbremsassistenten in Nutzfahrzeugen wird von der Autobahn auf den städtischen Verkehr erweitert.

Außerdem wurde die Regelung so umgestellt, dass sie auch viel robustere und in realistischen Situationen arbeitende Systeme fordert – nicht nur auf dem Testgelände. Die Optimierung der Fahrzeuge auf spezifische Testfälle hin ist damit nicht mehr möglich. Sie erlaubt im Gegensatz zu vorherigen Nachbesserungen starke automatische Bremsungen auch dann, wenn der Fahrer noch nicht vorher durch ein entsprechendes Signal gewarnt wurde.

Die Änderungen gelten für neu entwickelte Fahrzeuge ab September 2025, drei Jahre später dann für alle Neufahrzeuge. (aum)

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