Vorsorgevollmacht: Darum ist sie so wichtig
Vorsorgevollmacht schriftlich aufsetzen, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben
Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstständig regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Das Dokument benennt eine Vertrauensperson, die im Ernstfall stellvertretend im Namen des Verfassers handeln darf.
„Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigungen oder geistiger Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern“, so Heike Morris weiter. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen.
Anders ist die Situation, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt. „In dieser können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind“, heißt es weiter. In der Vorsorgevollmacht kann auch festgelegt werden, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich aufgesetzt werden, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Eine Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich. (akz-o)
Weitere Infos im Internet unter www.patientenberatung.de.