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Bestattungsvorsorge: Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden / Finanzielle Absicherung wird geklärt

Bestattungsvorsorge schützt vor Sozialamtsbestattung und entlastet die Angehörigen. Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

25.10.2021

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19 200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.

Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommensund Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.

Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und diese nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen beziehungsweise diesen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.

Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung.

Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden.

Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.

Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die bei bei vielen Versicherungen zum Beispiel übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den vereinbarten Wünschen und Vorstellungen.

Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen.

In einem ausführlichen Gespräch werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird. Verlagsredaktion
  

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