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Profis für komplexe Fälle

Ziel Steuerberater und -beraterin: Ein Gang, der sich für Sie lohnen kann

Ein Aufwand, der sich rechnet: Der Gang zum Steuerberater kann sich finanziell lohnen. Foto: Mirgeler/dpa

28.01.2022

Grundsätzlich haben Menschen in Deutschland vier Möglichkeiten, die Steuererklärung anzugehen: Die umfassendste - was Beratungstiefe, aber auch die Kosten angeht - ist sicher der Gang zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein.

Als Faustregel gilt: Je weniger Fachwissen oder Interesse man in Steuerfragen mitbringt, und je komplexer der Steuerfall ist, desto eher lohnt sich der Gang zum Steuerberater. Im Grunde ist es ähnlich wie mit Umbau- oder Renovierungsarbeiten: Fast jeder bekommt es hin, das Schlafzimmer neu zu streichen. Beim Tapezieren im Treppenhaus wird's schon schwieriger, und vom Austausch der Elektro- und Wasserleitungen im gesamten Haus sollten selbst erfahrene Heimwerker lieber die Finger lassen. Wenn man als Arbeitnehmer lediglich eine Einkunftsart (Lohn oder Gehalt) hat, keine komplizierte Familiensituation vorliegt, und man auch sonst keine Abzugsmöglichkeiten über die gängigen Pauschalen und Freibeträge hinaus hat, braucht man in der Regel keinen Steuerberater. Der Grund: Es gibt kaum Beratungs- oder Gestaltungsspielraum.

Wenn man dagegen beispielsweise über mehrere Einkunftsarten verfügt (z. B. als Vermieter, Unternehmer, oder auch durch nennenswerte Kapitalerträge) und nicht alltägliche Kosten (z. B. teure Fortbildungen, Betriebsausgaben, Arbeitszimmer, Wochenendheimfahrten etc.) absetzen kann, dann ist der Gang zum Steuerberater meist eine gute Idee. Verlagsredaktion


Hilfreiche Tipps für Doppelverdiener

Wann der Steuerklassenwechsel bei Paaren lohnt / Wechsel bringt per se keine Steuererleichte

Die Wahl der am besten geeigneten Steuerklassen stellt manche Ehepaare vor Herausforderungen. Zwar werden nach der Eheschließung zunächst beide Partner automatisch in die Steuerklasse vier eingestuft. Für manche Paare kann es aber sinnvoll sein, zur Kombination drei und fünf zu wechseln. Aber wann?

Die Steuerklassenkombination vier/vier werde häufig bei fast gleichen Einkommen der Partner gewählt, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Kombination drei/fünf bei unterschiedlichen Einkommen. Dabei erhält der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse drei, der andere die fünf. „Als Faustformel gilt: Wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens erzielt, bietet es sich an, die Steuerklassenkombination drei/fünf zu wählen“, sagt Karbe-Geßler.

Auch wenn sich abzeichnet, dass zum Beispiel zu Beginn eines neuen Jahres nur noch ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, weil der andere etwa in Rente geht, kann ein Wechsel zur Kombination drei/fünf sinnvoll sein.

Doch was ist der Vorteil bei der Wahl der geeigneten Steuerklassenkombination? Unterm Strich ließen sich damit nämlich keine Einkommensteuern sparen, sagt Karbe-Geßler. Aber: Die individuellere Lohnsteuerberechnung sorge dafür, dass die Summe der monatlich abgeführten Lohnsteuerzahlungen weitestgehend mit der Jahressteuerschuld des Paares übereinstimmt. Im Idealfall ist damit bei der Einkommenssteuererklärung weder eine Steuererstattung, noch eine Nachzahlung nötig.

Der Nachteil: Bei der Kombination drei/fünf sei in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, sagt Karbe-Geßler. Nicht so bei vier/vier.

Bedacht werden sollte außerdem: Lohnersatzansprüche wie Arbeitslosengeld, Eltern- oder Krankengeld können vom letzten Nettoarbeitslohn abhängen. Mit der höheren Steuerklasse wird deshalb auch die Entgeltersatzleistung niedriger. „Wer also das Risiko hat, arbeitslos zu werden oder von Kurzarbeit getroffen werden kann, sollte in der Steuerklasse vier bleiben, auch wenn er dadurch in der Ehe den geringeren Verdienst erzielt“, sagt die Expertin.

Plant ein Ehepartner in Elternzeit zu gehen, empfiehlt die Steuerexpertin diesem, in die Steuerklasse zu wechseln, bei der das höhere Nettoeinkommen erzielt wird. Die Steuerklasse muss aber sieben Monate vor Geburt des Kindes gegolten haben. Wechseln die Eltern zu spät, gilt die ungünstigere Steuerklasse. (dpa)


Neue Corona-Hilfen beantragen

Seit einigen Tagen können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen könnten. Aktuell würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt. Anders als bisher fördert der Bund nicht nur Sach-, sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen. „Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen so gut es geht abzumildern“, erklärte Finanzminister Christian Lindner. (dpa)


Steuern sparen dank Steuerberater

Erfahrungsgemäß haben vor allem Selbstständige und Unternehmen ihren Steuerberater des Vertrauens. Dessen Know-how, Erfahrung und Rat sind zu dem Thema Maklerrente besonders gefragt. Bei diesem Konstrukt lässt sich einiges an Steuern sparen – wenn es denn gekonnt und geschickt gemacht wird. Die Rente ist nicht per se steuerfrei und auch die Rechtsform des Bestandserwerbers ist ausschlaggebend.

Dieser Punkt ist auch bei Unternehmensübergaben wichtig, denn auch bei dieser Aufgabe gibt es Steuern zu sparen. Ideal ist die Beratung durch einen Fachanwalt. Das kostet deutlich weniger als die spätere kostenpflichtige Unterlassungserklärung – von einem langen und im Endeffekt teuren Gerichtsverfahren ganz zu schweigen.

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