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Hilfe beim Immobilienverkauf

Makler ersparen Aufwand und Zeit / Wertvoll bei Verhandlungen

Mit Maklerunterstützung sind die Verkaufsaussichten für die eigene Immobilie gut. Foto: djd/ImmoScout24/Lumina/Stocksy United

22.02.2021

Eine Immobilie zu verkaufen, ist oftmals eine sehr emotionale und nervenaufreibende Angelegenheit. Meist sind damit einschneidende Lebensmomente verbunden, vom Familienzuwachs bis zum Erbe. Ein Ehepaar, das beispielsweise aus Altersgründen verkauft, wünscht sich, dass in sein bisheriges Zuhause wieder junges Leben einzieht: Neue Eigentümer, die das Lebenswerk und die vielen schönen Erinnerungen zu schätzen wissen. Weite Distanzen zur Immobilie in einem Erbfall oder bei einem Jobwechsel ziehen ebenfalls potenziell Probleme nach sich.

Oftmals ist es daher leichter, den Immobilienverkauf mit all den notwendigen Organisationsaufgaben nicht allein zu bewältigen, sondern einem Makler zu überlassen. Mit ihrer Expertise im Verkaufsprozess ersparen Makler viel Zeit und Aufwand. Sie begleiten den kompletten Verkaufsprozess und unterstützen Verkaufende dabei, die passenden Käufer zu einem optimalen Verkaufspreis und zum passenden Zeitpunkt zu finden.

Da „Immobilienmakler“ in Deutschland jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten Verkäufer bei der Auswahl eines geeigneten Partners auf einige Aspekte achten. Die Ortslage beispielsweise stellt bei jeder Immobilie ein wichtiges Preiskriterium dar. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Makler sich gut auskennt. Fachkompetenz, eine hohe Beratungsqualität, eine gute Erreichbarkeit sowie ein hohes Maß an Professionalität sind nur einige der Prüfkriterien.

Im Juni 2020 hat der Bundestag das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, wird die Provision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen übernommen. Dies untermauert das Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Das Gesetz trat am 23. Dezember 2020 in Kraft. (djd)

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