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Grenzen zwischen Job und Freizeit unbedingt einhalten

Neuen Raum schaffen: Wer verschiedene Einrichtungstipps beachtet, kann auch zu Hause im Büro sein

Sein Sofa mit dem Laptop teilen? Das ist keine Dauerlösung für die Arbeit im Homeoffice. Ein klar vom Privatbereich abgegrenztes Büro erleichtert es, zwischen Freizeit- und Büro-Modus zu switchen. Foto: Katarzyna Białasiewicz / 123rf 

16.07.2020

Bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, keine Anfahrten – die Arbeit im Homeoffice birgt viele Vorteile. Aktuell erhält das Thema vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen Schub. Zeit, sich in seinen vier Wänden langfristig einen Arbeitsplatzeinzurichten – in Einklang mit Auszeitzonen.

Mentalgilt es, Berufliches von Privatem zu trennen. Da liegt es nahe, diese Grenze auch räumlich zu ziehen. Ideal ist ein eigenes Arbeitszimmer. Aber auch im Wohnbereich oder in einem geräumigen Flur lässt sich meist schnell die passende Ecke für das Homeoffice finden. 

Ein heller Platz am Fenster fördert die Konzentration
      

Trennwände helfen dabei, Arbeits- und Privatbereich voneinander abzugrenzen. Einfach und wirtschaftlich ist hier der Einbau von Trockenbauwänden. An einer Metallkonstruktion befestigte Gipskartonplatten sind dafür ideal. In den Zwischenräumen sorgt Dämmstoff für Schall- und Wärmeschutz. Gut abgeschirmt gegen Lärm und mit Wohlfühlklima, lässt es sich so besonders konzentriert und effizient arbeiten. Auch einlagig beplankte Gipskartonplatten eignen sich als einfache Raumteiler und schützen vor Ablenkung.
       

Zugleich bieten die Trennwände neue Fläche, um Möbel und Einrichtungselemente anzubringen. So lässt sich der Arbeitsplatz zu Hause mit Wandleuchten oder Hängeregalen bürotauglich gestalten. Auf der Außenseite können Bilder und andere Einrichtungselemente den Wohnbereich aufwerten. Aber Achtung: Die Tragfähigkeit und Belastbarkeit von Gipskartonplatten sind eingeschränkt. Dübel und Schraube müssen zum Anwendungsfall passen. Dabei sind Dicke und Gewicht des Anbauteils zu berücksichtigen.

Der Arbeitsplatz sollte sich möglichst an einem Fenster befinden. Denn das Tageslicht fördert die Leistungsfähigkeit und spart Stromkosten ein. Künstliche Beleuchtung darf ebenfalls nicht fehlen, um auch das Arbeiten zur dunklen Jahreszeit zu ermöglichen. Im Homeoffice empfiehlt sich kaltes Licht. Dieses steigert Konzentration und Produktivität. Ideal eignen sich eine Farbtemperatur beziehungsweise Lichtfarbe von mehr als 5300 Kelvin. Fensterrollos sind ein weiterer Tipp, um den Lichteinfall zu steuern.

Gerade wenn die Arbeit im Homeoffice regelmäßig und ganztags ausgeübt wird, ist ein ergonomischer Bürostuhl wichtig. Bei aufrechtem Sitz, fest und parallel zueinander aufgestellten Füßen sowie auf der Tischplatte liegenden Unterarmen sollten Knien und Ellenbogen im 90-Grad-Winkelausgerichtet sein. Zudem empfiehlt es sich, den Monitor leicht unterhalb der waagerechten Sehachse und eine Armlänge entfernt aufzustellen.

Wer verschiedene Einrichtungstipps beachtet, kann also auch zuhause gern im Büro sein – ohne dass die Grenze zwischen Job und Freizeit verschwimmt. (mt)


Homeoffice statt Arbeitsstätte

So setzen Arbeitnehmer die Kosten ab

Berlin. Wo einst jeden Tag gegessen wurde, stapeln sich heute Papiere. Dazwischenthront der Laptop neben dem griffbereiten Smartphone, der Drucker steht etwas versteckt unter dem Esstisch – so dürfte es in vielen Haushalten in Deutschland aussehen oder ausgesehen haben.

Denn die Coronakrise ließ das Homeoffice plötzlich Realität werden. Zahlreiche Firmen schickten Mitarbeiter nach Hause. Egal ob Vorstand, Verwaltung, Personalabteilung oder Marketing – die eigenen vier Wände sind oder waren für viele plötzlich Arbeitsplatz. Stellt sich die Frage: Lassen sich die Kosten für das Homeoffice absetzen? Die Antwort: Ja und Nein.

„Geht es um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, ist die Rechtssprechung eindeutig“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2016, dass Aufwendungen für „einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird“ nicht als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten berücksichtigt werden (Az.: XR32/11).

Einen Schreibtisch im Durchgangszimmer, die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptiert das Finanzamt also nicht. Anerkannt wird das häusliche Arbeitszimmer nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist und fast nicht privat benutzt wird. Als Faustregel gilt laut Rauhöft: 90 Prozent der Nutzung sollt ein etwa beruflich und 10 Prozent dürfen privat sein.

„Können Sie nachweisen, dass Ihnen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind im Jahr bis zu 1250 Euro als Werbungskosten absetzbar“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ist das häusliche Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. In der Regel ist das aber nur bei Freiberuflern der Fall.

Wer nicht die Möglichkeit hat, seine Waschküche, Vorratsräume oder Abstellkammern kurzerhand in ein Arbeitszimmer umzuwandeln, sollte sich aber nicht entmutigen lassen. „Machen Sie die Kosten für das Arbeitszimmer im kommenden Jahr geltend“, rät Klocke.

Beschäftigte, die jetzt notgedrungen im Homeoffice arbeiten, sollten sich für die Steuererklärung 2020 vorbereiten: „Machen Sie ein Foto von ihrer Arbeitssituation“, rät Klocke. „Am besten, Sie machen Fotos an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten, damit klar wird, dass das nicht nur einmalig war.“

Arbeitnehmer sollten sich außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und deshalb von zu Hause aus gearbeitet werden musste, rät die VLH.

Auch eine Aufzeichnung, wann der häusliche Arbeitsplatz wie genutzt wurde, kann bei der Dokumentation gegen über dem Finanzamt im kommenden Jahr helfen. „Je detaillierter die Aufzeichnungen und die Nachweise sind, desto größer sind die Chancen, dass die Finanzämter die Aufwendungen anerkennen“, erklärt die VLH. (dpa/tmn)
    

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