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Sonderveröffentlichung

Facebook erneut im Visier des Kartellamts

Bedingungen zu VR-Brillen werden geprüft

Erneut im Visier von Ermittlern: Dem US-Konzern Facebook wird Wettbewerbsmissbrauch vorgeworfen. Foto: Dominic Lipinski

15.12.2020

Das Bundeskartellamt ermittelt erneut gegen Facebook. Die Wettbewerbshüter haben gegen den US-Konzern ein Missbrauchsverfahren im Zusammenhang mit den Virtual-RealityBrillen von Oculus eröffnet. „Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen solle künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Diese Verknüpfung könnte ein verbotener Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein. Facebook ist zuversichtlich, die Bedenken des Kartellamts ausräumen zu können.

Die Virtuelle Realität (VR) ist eine computergestützte Simulation einer realen Umgebung mit Bild (3D) und oft auch mit Ton. Abbildungen davon können auch in spezielle Brillen übertragen werden.

Facebook sei mit seinem sozialen Netzwerk marktbeherrschend in Deutschland und auch in dem noch jungen, größer werdenden VR-Markt bereits ein bedeutender Player, betonte Mundt. Der US-Riese habe damit begonnen, seine Virtual-Reality-Aktivitäten in das soziale Netzwerk zu integrieren. Die neue Generation der VR-Brille „Quest 2“ erfordere zwingend die Registrierung mit einem Facebook-Konto. „Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt.“

Auch wenn Oculus in Deutschland derzeit nicht verkauft werde, wolle Facebook „natürlich mit dem Bundeskartellamt kooperieren“, teilte eine Sprecherin mit. „Wir sind zuversichtlich, dass wir deutlich machen können, dass kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt.“ (dpa)
   

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