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Energetisch im Gleichgewicht bleiben

Was Bauherren und Modernisierer zum neuen Gebäudeenergiegesetz wissen sollten

Egal ob Neubau oder umfassende Modernisierung: Hausbesitzer haben die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu beachten. Foto: djd/VDPM

8.03.2021

Ein gutes Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudebereich. Um Bauherren und Modernisierer zu energiesparenden Maßnahmen zu animieren, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Verordnungen und Gesetzen erlassen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Ende 2020 in Kraft getreten ist, soll für mehr Klarheit sorgen. Es fasst drei umfassende Regelwerke zusammen und soll somit Architekten, Planern und Bauunternehmen die Arbeit erleichtern. Aber auch Hausbesitzer sollten die wichtigsten Punkte kennen.

Ein vereinfachtes Nachweisverfahren für neue Wohngebäude soll Bauherren und Planer entlasten. Das sogenannte Modellgebäudeverfahren ermöglicht Nachweise, ohne dass für jedes Haus aufwendige Berechnungen erforderlich sind. Bei der Sanierung von Altbauten bleiben die Anforderungen auf dem Stand der bisherigen Energieeinsparverordnung bestehen.

Das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. „Der Gebäudehülle, und hier insbesondere der Wärmedämmung der Außenwände, kommt eine besondere Bedeutung zu“, erklärt Antje Hannig vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM). Schließlich geht in ungedämmten Altbauten viel Heizenergie ungenutzt nach außen verloren.

Die erste Anlaufstelle für eine energetische Sanierung sind Energieberater und Fachhandwerker vor Ort. Sie können die Ist-Situation aufnehmen und geeignete Maßnahmen vorschlagen. Wichtig dabei ist die Orientierung an den KfW-Effizienzhausstandards. „Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr staatliche Förderung gibt es“, erklärt Antje Hannig weiter. (djd)
  

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